VEXAT | Explosionsschutz | Betriebsanlagengenehmigung | Explosionsfähige Atmosphären | Explosionsschutzkonzept | Explosionsschutzdokument | DRIMAS

Explosionsschutz nach VEXAT in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

Was bedeutet VEXAT?

VEXAT steht für Verordnung über explosionsfähige Atmosphären und regelt den Explosionsschutz in Arbeitsstätten und auf Baustellen. Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Betriebseinrichtungen.

Die Verordnung gilt für Betriebe, in denen explosionsgefährliche Stoffe wie Gase, Nebel, Dämpfe oder Stäube verarbeitet, gelagert oder gehandhabt werden – regelmäßig oder selten. Gefährlich sind insbesondere Tätigkeiten mit brennbaren Flüssigkeiten, Lacken, Lösungsmitteln, Stäuben (z.B. Holz, Metall, Mehl) und ähnlichen Stoffen.

Was besagt die VEXAT Verordnung?

Die VEXAT verpflichtet zur Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation von Explosionsgefahren und definiert Schutzmaßnahmen (primärer, sekundärer und konstruktiver Explosionsschutz). Dazu gehören die Zoneneinteilung, die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes, Gefährdungsanalysen, Störfallvorsorge und Schutzmaßnahmen.

Die Verordnung fordert zudem regelmäßige Prüfungen von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen alle drei Jahre sowie die Unterweisung der Mitarbeiter/innen. Bei fehlender interner Fachkompetenz können autorisierte Stellen wie DRIMAS unterstützend beauftragt werden.

Betroffene Berufsgruppen

Die VEXAT spielt gewöhnlich in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren folgender Berufsgruppen eine bedeutende Rolle: Druckereien, Krankenhäuser, Transportgewerbe, Gefahrengutlagerung, Lagerung von Flüssiggas, Tankstellen, Industrie, Zimmerer, Tischler, Spengler, Schlosser, Schleifereien, Müller, Metallschleifer, Lackhersteller und Lackierereien, Kunststoffverarbeiter, Kraftfahrzeugtechniker, Karosseriebauer, holzverarbeitende Betriebe, Chemiebetriebe, Bäcker und Handel mit Farben, Lacken, Chemikalien oder Holz.

Explosionsfähige Atmosphären und Zonen

Explosionsfähige Atmosphären sind Gemische aus oxidierender Atmosphäre (z. B. Luft) und brennbaren Stoffen wie Gasen, Nebeln, Dämpfen oder Stäuben. Nach der Entzündung breitet sich die Verbrennung auf das gesamte Gemisch aus. Bereiche, in denen solche Atmosphären in gefahrdrohender Menge auftreten, gelten als explosionsgefährdete Bereiche und erfordern besondere Schutzmaßnahmen.

Explosionsgefahr besteht, wenn

  • bei Flüssigkeiten die Temperatur nicht mindestens 5 °C unter dem Flammpunkt liegt,
  • bei Gemischen ohne festgelegten Flammpunkt die Temperatur nicht mindestens 15 °C unter der niedrigsten bekannten Grenze liegt,
  • bei Vernebelung/Versprühung die Temperatur nicht mindestens 15 °C unter dem Flammpunkt liegt.

Einzelheiten zu Flammpunkten sind den Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen. Explosionsfähige Atmosphären sind nicht mit Explosivstoffen gleichzusetzen. Die VEXAT-Verordnung sowie der Stand der Technik regeln gegebenenfalls höhere Sicherheitsanforderungen.

Explosionsschutzdokument und Explosionsschutzkonzept

Nach VEXAT müssen bereits vor Inbetriebnahme im Rahmen der Anlagengenehmigung die Explosionsgefahren analysiert und mögliche Zündquellen identifiziert werden. Diese sind im Explosionsschutzkonzept zu dokumentieren. Neben dem Normalbetrieb sind auch Reinigung, Wartung, Fehlbedienung und Störungen zu berücksichtigen.

Das Explosionsschutzdokument, das vor Aufnahme des Betriebs zu erstellen ist, enthält Maßnahmen zum Explosionsschutz, Zoneneinteilungen, Alarmpläne, Koordinierungsmaßnahmen sowie Angaben zur Unterweisung der Beschäftigten und zur Eignung von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen. Es dient nicht nur der Rechtskonformität, sondern auch der Sicherheit der Mitarbeiter.

Da der Explosionsschutz ein komplexes Thema ist, empfiehlt es sich, ein Ingenieurbüro zu beauftragen oder Fachleute hinzuzuziehen, um eine gesetzeskonforme und sichere Umsetzung zu gewährleisten.