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GewO § 82b Überprüfung

Was?
Genehmigte Betriebsanlagen müssen alle fünf Jahre (bzw. sechs Jahre bei vereinfachtem Verfahren) gemäß § 82b der Gewerbeordnung überprüft werden. Diese Pflicht betrifft nahezu alle Unternehmen in Gewerbe, Handwerk und Gastronomie. Oft als „lästige Aufgabe“ empfunden, bietet die Überprüfung tatsächlich eine große Chance: Sie ermöglicht es, eingefahrene Prozesse zu hinterfragen und Optimierungspotenziale aufzudecken. Statt die Kontrolle nur als gesetzliche Pflicht zu sehen, kann sie zur Reflexion von Arbeitsweisen und zur Erkennung blinder Flecken genutzt werden – mit Mehrwert für das Unternehmen.

Warum?
Die Überprüfung verfolgt Schutzziele im öffentlichen Interesse sowie für Personen und Sachwerte. Sie dient dem Schutz von Arbeitnehmern, Nachbarn, Unternehmern und der Betriebssubstanz (z. B. Maschinen und Gebäude). Überprüft werden unter anderem Brandschutzmaßnahmen, elektrische Anlagen, Fluchtwege sowie Gefahren wie Lärm, Staub oder gefährliche Stoffe. Eine gesetzeskonforme Überprüfung erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern schützt auch vor Strafen und Versicherungsproblemen.

Wer?
Laut Gesetz muss die Überprüfung von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Unternehmer können dies selbst übernehmen, doch externe Experten sind häufig die bessere Wahl, um Betriebsblindheit zu vermeiden und Optimierungspotenziale gezielt aufzudecken.

Wie?

  1. Unterlagen prüfen: Genehmigungen, Änderungsbescheide und Verhandlungsschriften studieren.
  2. Bescheid- und Auflagenverzeichnis erstellen.
  3. Begehung: Gefahren (z. B. Lärm, Staub, elektrische Anlagen) kontrollieren und dokumentieren.
  4. Protokoll und Gutachten erstellen: Ergebnisse festhalten und Fremdbefunde beilegen.

Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie bei der GewO § 82b Überprüfung – kompetent, umfassend und zukunftsorientiert.

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Achtung: Weichen der genehmigte Bestand und die tatsächlichen Gegebenheiten ab, ist eine Änderungsanzeige oder -genehmigung erforderlich. Wir unterstützen Sie dabei oder übernehmen die gesamte Überprüfung für Sie.

Die Überprüfung nach §82b GewO ist gesetzlich verpflichtend und schützt vor finanziellen Risiken, etwa durch Strafen oder Versicherungsprobleme im Schadensfall. Rechtssicherheit ist entscheidend!

Welche Anforderungen gelten, hängt vom Einzelfall ab. Kontaktieren Sie uns unter [email protected] oder +43 7612 23040 und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir lieben Betriebsanlagen!