Bei der Überprüfung nach §82b GewO handelt es sich um die gesetzliche Verpflichtung der österreichischen Gewerbeordnung genehmigte Betriebsanlagen im Abstand von fünf oder sechs Jahren zu überprüfen. Obwohl dies beinahe auf alle Unternehmen in Gewerbe, Gastronomie und Handwerk zutrifft, sind sich die wenigsten Verantwortlichen dieser gesetzlichen Pflicht bewusst. Wer sie ignoriert, dem drohen neben finanziellen Konsequenzen durch Verwaltungsübertretungen auch enorme Versicherungsrisiken.
Laut Gesetz muss die Überprüfung gemäß §82b GewO von einer „fachkundigen“ Person durchgeführt werden. Auch wenn sich die Unternehmensleitung selbst als „fachkundig“ erachtet, so ist die Vergabe an externe Fachleute zur Aufarbeitung von Betriebsblindheit sehr zu empfehlen. Denn die vielerorts nur widerwillig durchgeführte Überprüfung der gewerblichen Betriebsanlage nach §82b GewO ist unserer Meinung nach nicht bloß gesetzliche Pflicht, sondern eine betriebswirtschaftliche Chance.
WARUM DRIMAS? IHRE VORTEILE:
Rechtssicherheit
Bei Arbeitsunfällen, Brand oder ähnlichen Unglücken halten sich Versicherungen bei fehlender Überprüfung nach §82b GewO schadlos. Eine gesetzkonforme Durchführung ist daher dringend zu empfehlen.
Betriebsblindheit vermeiden
Die Überprüfung ist die perfekte Gelegenheit um altgediente Arbeitsweisen regelmäßig zu hinterfragen und unproduktive Handlungsweisen zu identifizieren, die sich im Trubel des Tagesgeschäfts eingeschlichen haben.
Potentiale ausschöpfen
Die Vergabe an DRIMAS bietet einen zusätzlichen betriebswirtschaftlichen Mehrwehrt. Auf Wunsch analysieren wir die Prozessabläufe im Zuge der Überprüfung detailliert und bieten Vorschläge zur Prozessoptimierung.
Download-Info
Hier gibt’s die vollständige Betriebsanlagen-Informationsbroschüre zum Download.
Zum Ablauf
Der Prozess lässt sich in fünf Schritte unterteilen. In einem ersten Schritt sind sämtliche Bescheid-Unterlagen der Betriebsanlage zu analysieren. Nicht selten ist dafür eine Einsichtnahme bei der Behörde notwendig, um nicht (mehr) verfügbare Unterlagen wiederzubeschaffen. Ergebnis der Analyse und Grundlage für die Überprüfung ist ein vollständiges Verzeichnis aller zu erfüllenden Auflagen, deren Einhaltung im Zuge der Überprüfungsbegehung reflektiert und mittels Fotos dokumentiert wird. Abschließend ist ein Protokoll der Überprüfung samt Prüfgutachten zu erstellen. Häufig ergeben sich Abweichungen zwischen genehmigten Abstand und dem aktuellen Betrieb, die einer Änderungsanzeige oder einer Änderungsgenehmigung, also eines behördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens, bedürfen. Wir beraten Sie in diesen Fällen gern und übernehmen diese Aufgabe für Sie.