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Abfallwirtschaftskonzept – Pflicht für Betriebsanlagengenehmigungen



Wer benötigt ein Abfallwirtschaftskonzept?
Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeiter:innen sind gesetzlich verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen – spätestens 12 Monate nach Einstellung der 21. Weiters ist es für jede Neu- oder Änderungsgenehmigung einer Betriebsanlage erforderlich. Ohne Abfallwirtschaftskonzept gibt es keine Genehmigung.

Wozu dient das Konzept?
Ein Abfallwirtschaftskonzept dokumentiert Herkunft, Menge und Entsorgung der betrieblichen Abfälle. Ziel ist es, Abfallvermeidung und nachhaltige Ressourcennutzung zu fördern sowie Umwelt- und Arbeitsschutzstandards sicherzustellen. Häufig werden dabei Optimierungspotenziale sichtbar, die nicht nur Kosten sparen, sondern auch innovative Ideen für den Einsatz von Rohstoffen oder Verfahren liefern können.

Was beinhaltet das Konzept?
Das Konzept umfasst

  • Allgemeine Daten (Betrieb, Entstehungsgrund)
  • Stoffe (inkl. Hilfsstoffe)
  • Anfallende Abfälle (inkl. Schlüsselnummer und Entsorger)
  • Abfalllogistik (Sammel- und Anfallstellen)
  • Liste der Entsorger
  • Organisation und Vermeidung (Ansprechpartner, Maßnahmen)                                         

    Es muss spätestens alle sieben Jahre oder bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden – sonst drohen Strafen bis zu 3.400 Euro.

Warum Profis beauftragen?
Die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes erfordert Fachwissen und Genauigkeit, da die Behörden oft mangelnde Qualität bemängeln. Wir übernehmen das für Sie: schnell, rechtssicher und unkompliziert – von der Betriebsbegehung bis zur fertigen Dokumentation.

Drimas Sorglos-Paket
Das Abfallwirtschaftskonzept ist Teil unseres Rundum-Services für Betriebsanlagengenehmigungen. Wir kümmern uns um alles – für einen reibungslosen Ablauf.

Rechtsgrundlage: Abfallwirtschaftsgesetz 2002, Gewerbeordnung, Mineralrohstoffgesetz.